Arbeitslostenzeiten der NE-Landwirte wurden nicht bei der Rentenberechnung angerechnet. Wir erreichten beim damaligen Staatssekretär Seehofer die Rücknahme der Verordnung.
Mutterkuhprämie wurde anfangs nur an Haupterwerbslandwirte gezahlt. Wir erreichten eine Ausdehnung auf alle Landwirte.
Anrechnung von Mutterkuhkontingenten auf das Milchkontingent. Tiere die nicht vorhanden waren wurden angerechnet. Wir erreichten die Verbesserung.
Arbeitsförderungsgesetz. NE-Landwirte sollten kein Arbeitslosengeld erhalten. Wir erreichten die Rücknahme.
Änderungsgesetz zur Alterkasse. 30.000 NE-Landwirte sollten Zuschüsse zur LAK zurückzahlen weil sie den Steuerbescheid zu spät vorgelegt hatten.
Wir Landwirte erreichten die Rücknahme.
Gleichstellung bei verschiedenen Förderungen und Zuwendungen auch für NE-Landwirte.
Dieselbeihilfe: Verzicht auf Selbstbehalt und Obergrenze bleibt weiterhin bestehen. Der Kampf gegen die Bagatellgrenze und unterschiedliche Steuersätze geht weiter.
GAP ab 2013: Im Vorfeld wurde unter dem Titel "Definition Nebenerwerbslandwirt" bekannt, dass NE Landwirte mit Direktzahlungen von über 5.000 € diese künftig nur mehr erhalten sollen, wenn nachgewiesen werden kann, dass mindestens 5 % des Gesamteinkommens aus der Landwirtschaft stammt. Diese Forderung wäre für gerade für viele NE- Landwirte, die investiert haben, das finanzielle Aus gewesen. Mit einem Brief an Agrarkommissar Ciolos und vielen EU- Parlamentariern haben wir erreicht, dass der Text kurzfristig geändert wurde. Bei der Verkündung am 12.10.2011 lautete die Passage "dass die Direktzuwendungen mindestens 5 % des Gesamteinkommens sein müssen". Damit sind die Direktbeihilfen wieder für sehr viele NE- Landwirte für die Zukunft gesichert.